Bestätigte Übersetzungen

Es gibt Situationen im Leben, in denen Sie für bestimmte Dokumente oder Urkunden eine bestätigte Übersetzung („beglaubigte Übersetzung“) brauchen. Oft werden sie benötigt zur Einreichung bei Behörden (z.B. Geburts­urkunde, Führerschein, etc.), Bildungs­­einrichtungen (Zeugnisse) oder Gerichten, zu Beweiszwecken bei Gerichts­verfahren oder zur Abwicklung von Geschäften auf internationaler Ebene.

Als Urkundenübersetzerin / Allgemein beeidigte und öffentlich bestellte Übersetzerin bin ich berechtigt, Urkunden zu übersetzen und deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu bestätigen. Nachfolgend einige Anwendungsbeispiele:

Im privaten Bereich

Geburtsurkunden, Personalausweise, Ledigkeits­­bescheinigungen, Ehefähigkeits­­zeugnisse, Heiratsurkunden, Totenscheine, Sterbeurkunden, Testamente, Zeugnisse, Schulabschlüsse, Hochschul­abschlüsse, Führerscheine, Meldebescheinigungen, Führungs­zeugnisse, Kaufverträge, Grundbuchauszüge, Staatsbürgerschafts­nachweise, Versicherungsscheine.

Im geschäftlichen Bereich

Gründungsurkunden, Sitzungs­niederschriften, Patente, Handelsregister­auszüge, Steuerbescheide, Ursprungszeugnisse, Wechsel.

Hinweis zur Anerkennung

Als Allgemein beeidigte und öffentlich bestellte Übersetzerin bin ich in der offiziellen bundesweiten Datenbank der beeidigten Übersetzer und Dolmetscher zu finden. Das Bundesland der Beeidigung spielt übrigens keine Rolle – einmal beeidigt ist man bundesweit zum Einsatz berechtigt.
Sie finden meinen Eintrag auf: https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen

Angebot

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Häufige Fragen

Begriffserklärung

Landläufig wird für bestätigte Übersetzung oft der Begriff „beglaubigte Übersetzung“ verwendet, welcher in diesem Zusammenhang nicht korrekt ist, da Beglaubigungen nur von bestimmten Urkundspersonen ausgeführt werden dürfen. Hierzu zählen unter anderen Notare, Standesbeamte, Mitarbeiter von Hochschulen, Pfarrämtern oder sogar von gesetzlichen Krankenkassen. Bei Übersetzungen von Urkunden bestätigt der Urkundenübersetzer mit seinem Stempel und seiner Unterschrift die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Übersetzung. Richigerweise handelt es sich um „bestätigte Übersetzungen“.

Bestätigte Übersetzung (umgangssprachlich beglaubigte Übersetzung) ist die Bezeichnung für eine schriftliche Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem Urkundenübersetzer mit seiner Unterschrift und einem beigedrückten Stempel bzw. Siegel bestätigt wird. Es handelt sich dabei um Übersetzungen von fremdsprachigen Dokumenten, die meist zur Einreichung bei Behörden, Gerichten oder Bildungseinrichtungen bestimmt sind.

Bestätigte Übersetzungen dürfen nur von speziell qualifizierten Personen erstellt werden. Je nach Bundesland werden sie ermächtigter Übersetzer oder allgemein beeidigter und öffentlich bestellter Übersetzer genannt. Um diesen Titel führen zu dürfen, muss die fachliche und persönliche Eignung nachgewiesen werden, beispielsweise durch den Abschluss eines einschlägigen Studiums oder die erfolgreich absolvierte staatliche Prüfung. Die persönliche Eignung wird durch die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses gewährleistet. Außerdem muss vor einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde ein allgemeiner Eid abgelegt werden.

Ein Urkundenübersetzer, auch Ermächtigter Übersetzer oder Allgemein beeidigter und öffentlich bestellter Übersetzer ist ein Sprachmittler, der fremdsprachige Urkunden übersetzt, die zu Beweiszwecken in ein Gerichtsverfahren eingeführt oder bei anderen Behörden verwendet werden.